AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Bike and Ride Box

 | Stand 04/2015

  1. Allgemeines

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Benutzung und Überlassung der von der Kienzler Stadtmobiliar GmbH (im Folgenden auch: Vermieterin) bereitgestellten Bike-and-Ride-Boxen durch die Nutzer (im Folgenden auch: Mieter). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Buchung durch den Nutzer anerkannt. Bei Abänderung einzelner Klauseln dieser Bedingung bleiben die übrigen unverändert in Kraft.

  2. Die Bike-and-Ride-Box Radparkanlage dient dem sicheren Abstellen von Fahrrädern in einer vor Witterungseinflüssen geschützten Bike-and-Ride-Box.


  1. Registrierung und Datenschutz

  1. Um die Buchung einer Bike-and-Ride-Box durchführen zu können, ist eine vorherige Registrierung erforderlich.

  2. Sie können unsere Datenschutzerklärung unter www.bikeandridebox.de dem Impressum entnehmen.


  1. Buchungsvorgang und Vertragsschluss

  1. Die Buchung erfolgt dergestalt, dass der Mieter über das Onlinebuchungssystem eine Bike-and-Ride-Box auswählt. Die Buchung ist ausschließlich über dieses Onlinebuchungssystem der Vermieterin möglich.

  2. Die Buchung der ausgewählten Bike-and-Ride-Box ist nur möglich, falls diese verfügbar ist. Die erfolgreiche Buchung stellt ein Angebot an die Vermieterin zum Abschluss eines Mietvertrags dar.

  3. Nach erfolgreicher Buchung erhält der Mieter einen Zugangs- und Aktivierungscode für die von ihm ausgewählte Bike-and-Ride-Box. Dieser wird per E-Mail Versand. Die Versendung des Codes erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Buchung, spätestens jedoch bis zum Ablauf des auf die Buchung folgenden Werktags. Mit der Versendung dieses Codes kommt ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin und dem Mieter zu den untenstehenden Bedingungen zustande.

  4. Die Miete ist im Voraus für die gesamte Mietzeit zu entrichten. Die möglichen Zahlungsarten werden dem Mieter im Buchungsprozess aufgezeigt. Die Einleitung des Zahlungsvorgangs erfolgt in beiden Fällen während des Buchungsvorgangs und vor Versendung des Aktivierungscodes.


  1. Rechnungsstellung

  1. Der Mieter stimmt zu, dass er die Rechnung elektronisch erhält und dass ihm diese Rechnung an die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. Eine Rechnung in Papierform kann vom Mieter angefordert werden. Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung, bei Anforderung einer Rechnung in Papierform 14 Tage nach Erhalt dieser.


  1. Widerrufsrecht

  1. Dem Mieter steht das folgende Widerrufsrecht zu:

    WIDERRUFSRECHT:

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kienzler Stadtmobiliar GmbH, Postfach 1226, 77751 Hausach, Telefonnummer 07831/788-0, Faxnummer 07831/788-99, E-Mail info@kienzler.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Muster-Widerrufsformular als PDF herunterladen

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    FOLGEN DES WIDERRUFS:

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG


  1. Dauer des Vertragsverhältnisses

  1. Mit Versenden des Zugangs- und Aktivierungscodes wird dem Mieter die von ihm ausgewählte Bike-and-Ride-Box zur Verfügung gestellt. Die Bike-and-Ride-Box gilt in diesem Moment als überlassen.

  2. Die Dauer des Mietverhältnisses richtet sich nach den jeweils gültigen Regelungen des Standorts der Bike-and-Ride-Box. Die möglichen Optionen sind online über das Buchungsportal der Vermieterin einsehbar.


  1. Nutzung durch den Mieter; Pflichten des Mieters

  1. Die Benutzung der Bike-and-Ride-Box erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

  2. Der Zugangs- und Aktivierungscode dient dem Öffnen und Verschließen der Bike-and-Ride-Box.

  3. Der Mieter verpflichtet sich, die Bike-and-Ride-Box pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.

  4. Beim Abstellen des Fahrrads ist den Hinweisen zur Benutzung der Bike-and-Ride-Box, welche sich an Türaußen- und/oder Türinnenseite befinden, Folge zu leisten.

  5. Den Mieter trifft die Obliegenheit, das eingestellte Fahrrad zusätzlich gegen Diebstahl zu sichern, indem das Fahrrad zumindest mittels eines handelsüblichen Schlosses (z.B. durch ein Ring- oder Spiralschloss) in der Anlage abgeschlossen wird.

  6. Der Mieter ist nicht befugt, andere Gegenstände als Fahrräder und Fahrradzubehör in die Bike-and-Ride-Box einzustellen.

  7. Beim Einstellen des Fahrrads nebst Fahrradzubehör zur Bike-and-Ride-Box hat der Benutzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten.

  8. Bei Verlust des Zugangscodes erfolgt die Herausgabe des Fahrrads nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Etwaige durch den Verlust des Codes entstehende Mehrkosten hat der Mieter zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, den Verlust des Zugangscodes der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen.

  9. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Schließmechanismus der Bike-and-Ride-Box zu verändern, etwa durch Anbringung eigener Schlösser außerhalb der Box.

  10. Die Vermieterin führt an sämtlichen Bike-and-Ride-Boxen in der Regel einmal jährlich eine Grundreinigung durch. Hierzu erfolgt eine Öffnung der Bike-and-Ride-Box, welche der Mieter zu dulden hat.

  11. Der Mieter verpflichtet sich, die Bike-and-Ride-Box zum Ablauf der Nutzungsdauer rechtzeitig zu räumen. Sollte der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die Vermieterin berechtigt, die Bike-and-Ride-Box auf Kosten des Mieters selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Der Mieter hat etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Bike-and-Ride-Box nicht rechtzeitig geräumt wird, zu ersetzen. Der Mieter hat die Kosten der Räumung nicht zu tragen und Schäden nicht zu ersetzen, falls ihn kein Verschulden trifft.

  12. Unbeschadet der Ziffern 5 und 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann das Mietverhältnis nicht vorzeitig beendet werden. In diesem Fall wird, auch bei vorzeitiger Rückgabe der Bike-and-Ride-Box, ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet.

  13. Die durch Diebstahl, Raub oder Beschädigung durch Dritte oder in Folge eines Unfalls oder höherer Gewalt entstandenen Schäden am Fahrrad sind in der Regel durch eine Versicherung des Mieters abgesichert.

  14. Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung ist die Vermieterin berechtigt, die Bike-and-Ride-Box ohne Zustimmung des Kunden selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der vertragswidrige Gebrauch bestätigen, ist die Vermieterin berechtigt, die Bike-and-Ride-Box selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für den Mieter kostenpflichtig, es sei denn, er hat die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.

  15. Nach Räumung der Bike-and-Ride-Box nach Buchstabe h) oder k) verwahrt die Vermieterin die in Besitz genommenen Gegenstände längstens für 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der Vermieterin über. Die Vermieterin behält sich auf Grund der Art, der Beschaffenheit oder der Werthaltigkeit eine gesonderte Verwahrung vor. Die Kosten der Verwahrung fallen dem Mieter zur Last, wenn und soweit dieser die Verwahrung schuldhaft verursacht hat.


  1. Pflichten des Vermieters

  1. Die Vermieterin ist verpflichtet, dem Mieter die von ihm gebuchte Bike-and-Ride-Box unverzüglich nach Abschluss der Buchung mit dem Versenden des Zugangs- und Aktivierungscodes zur Verfügung zu stellen.

  2. Die Vermieterin trägt dafür Sorge, dass sich die Bike-and-Ride-Box während der gesamten Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand befindet, welche eine diebstahls- und witterungssichere Aufbewahrung der eingebrachten Räder nebst Fahrradzubehör gewährleistet.

  3. Die Vermieterin ist verpflichtet, etwaige Fehler im Rahmen des Buchungsvorgangs unverzüglich nach Bemerken dem Mieter mitzuteilen.


  1. Rechte des Mieters wegen Mängeln

  1. Die Bike-and-Ride-Box wird dem Mieter frei von Mietmängeln zur Verfügung gestellt.

  2. Etwaige vorhandene Mängel hat der Mieter der Vermieterin unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Eine Anzeige ist auch über das Onlineportal der Vermieterin möglich. Der Mieter ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass er es unterlassen hat, den Mangel nach Maßgabe des Satzes 1 anzuzeigen.

  3. Die Vermieterin ist verpflichtet, vor oder während des Mietverhältnisses auftretende Mängel zu beseitigen, soweit letztere ordnungsgemäß angezeigt wurden.

  4. Der Mieter ist für die Zeit, in welcher die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während die Tauglichkeit eingeschränkt ist, wird die Miete angemessen herabgesetzt. Die vorab zu viel entrichtete Miete ist dem Mieter zurückzuerstatten. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Vermieterin infolge einer unterlassenen Mangelanzeige des Mieters keine Abhilfe schaffen konnte.

  5. Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mangelanzeige des Mieters bei der Vermieterin eingegangen ist, sofern diese Anzeige berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung verwendet die Vermieterin dasselbe Zahlungsmittel, welches der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Mieter wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden dem Mieter keine Entgelte berechnet.

  6. Ansprüche wegen Mängeln gegen die Vermieterin stehen nur dem unmittelbaren Mieter zu und sind nicht abtretbar.


  1. Überlassung an Dritte

  1. Eine Überlassung der Bike-and-Ride-Box an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist dem Mieter nicht gestattet.


  1. Haftung

  1. Der Mieter haftet für alle an der Bike-and-Ride-Box entstandenen von ihm schuldhaft verursachten Schäden. Der Mieter haftet zudem für Schäden, die durch ein von ihm zu vertretendes Verhalten Mitarbeitern der Vermieterin oder anderen Nutzern der Bike-and-Ride-Box entstehen. Veränderungen und Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter dabei nicht zu vertreten. Der Mieter ist verpflichtet, alle von ihm verursachten Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dabei ist eine Schadensanzeige auch über das Onlineportal der Vermieterin möglich.

  2. Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

  3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Vermieterin für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des voraussehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden.

  4. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse unter Buchstabe b) und c) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Vermieterin entstanden sind sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  5. Soweit die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


  1. Pfandrecht

  1. Zwischen Vermieterin und Mieter wird vereinbart, dass für die Forderungen aus dem Mietverhältnis an dem in die Bike-and-Ride-Box eingestelltem Fahrrad sowie etwaigem Fahrradzubehör des Mieters ein Pfandrecht zu Gunsten der Vermieterin bestellt wird. Das Pfandrecht erstreckt sich nicht auf die Sachen, welche nicht im Eigentum des Mieters stehen, und auch nicht auf die Sachen, welche der Pfändung nicht unterliegen.


  1. Preise

  1. Das vom Mieter im Rahmen des Zahlungsvorgangs nach Ziffer 3 Buchstabe d) zu entrichtende Entgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung des Standorts der Bike-and-Ride-Box. Diese Preise sind online über das Buchungsportal der Vermieterin einsehbar.


  1. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

  1. Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos nach Maßgabe des § 543 BGB kündigen.

  2. Ein wichtiger Grund für die Vermieterin liegt insbesondere vor, wenn der Mieter die Bike-and-Ride-Box vorsätzlich beschädigt oder der Mieter seine Pflichten gröblich in nicht unerheblichem Maße verletzt.

  3. Kündigt der Mieter nach Buchstabe a) außerordentlich, ist ihm die bezahlte Miete anteilig zurückzuerstatten. Der Anteil bemisst sich nach der bereits zurückliegenden Mietdauer bis zum Eintritt des Kündigungsgrundes im Verhältnis zu der Zeit, welche das Mietverhältnis nach Eintritt des Kündigungsgrundes noch gedauert hätte.

  4. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Vermieterin hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der von ihm entrichteten Miete. Die Vermieterin muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie dadurch erspart, dass sie die Bike-and-Ride-Box innerhalb der ursprünglichen Dauer des Mietverhältnisses anderweitig vermietet.

  5. Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die außerordentliche Kündigung des Mieters bei der Vermieterin eingegangen ist, sofern diese Kündigung berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung verwendet die Vermieterin dasselbe Zahlungsmittel, welches der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Mieter wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden dem Mieter keine Entgelte berechnet.


  1. Rechtswahl

  1. Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung des Rechtsgeschäfts selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


  1. Unwirksamkeit einzelner Regelungen

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.