AGB
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Pedelec-Verleihstationen als PDF herunterladen
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Pedelec-Verleihstationen Friedland, Imbsen, Dransfeld und Reiffenhausen (nachfolgend «Vermieter*in» genannt), für die Nutzung des Pedelec-Verleihsystems.
| Stand 06.09.2016
Teil 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen
-
Geltungsbereich
1.1 Der/die Vermieter*in verleiht an Kunden*innen (nachfolgend «Nutzer*in» genannt), bei bestehender Verfügbarkeit Elektrofahrräder (nachfolgend „Pedelecs“ genannt). Diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten ausschließlich für die Nutzung von Pedelecs im Pedelec-Verleihsystem.
1.2 Die vorliegenden AGB regeln im ersten Teil die Geschäftsbeziehung zwischen dem/der Vermieter*in und dem/der Nutzer*in hinsichtlich der Grundsätze der Nutzung der Pedelecs. Der zweite Teil beinhaltet unter der Überschrift «Allgemeine Nutzungsbedingungen» Einzelheiten der Rechte und Pflichten in Bezug auf die Nutzung der Pedelecs.
1.3 Von den AGB abweichende Einzelabreden gelten nur, insofern diese dem/der Nutzer*in seitens des/r Vermieters*in schriftlich bestätigt worden sind.
1.4 Der/die Vermieter*in ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Standort Friedland:
Gemeinde Friedland
Herr Hübener
Bönneker Str. 2
37133 Friedland
Tel.: 05504 802-31
Fax: 05504 802-40
E-Mail: huebener(at)friedland.deStandort Imbsen:
Campingplatz Am Niemetal
Herr Vies
Mühlenstrasse 4
37127 Löwenhagen (Niemetal)
Tel 05502 998461
Tel 0160 2132579
Email: Info(at)am-niemetal.comStandort Dransfeld:
Stadt Dransfeld
Herr Gerls
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld
Tel.: 05502 302-20
Fax: 05502 302-14
E-Mail: gerls(at)dransfeld.deStandort Reiffenhausen:
Gesangverein Concordia
Herr Michael Stieg
Stubenhof 13
37133 Friedland (Reiffenhausen)
Tel.: 05504 7626
E-Mail: m-stieg(at)t-online.de
-
Registrierung zu dem Pedelec-Verleihsystem, Bestätigung und Abmeldung
2.1 Nutzer*in des internetbasierten Vertriebssystems kann nur werden, wer über eine funktionierende persönliche E-Mail-Adresse verfügt. Die Registrierung ist auf der Website goettingen.bike-and-park.de möglich. Nutzer*in kann grundsätzlich nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Registrierung vollendet hat.
2.2 Bei Registrierung auf der Website goettingen.bike-and-park.de (Bereich „Verleihsystem für Elektrofahrräder“) hat der/die Nutzer*in seinen vollständigen Namen, persönliche E-Mail-Adresse, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Telefonnummer zu hinterlegen.
2.3 Macht der/die Nutzer*in wissentlich falsche Angaben bei seinen persönlichen Daten, ist der/die Vermieter*in berechtigt, den/die Nutzer*in von der Teilnahme am Verleihsystem auszuschließen.
-
Einrichtung des Kundenkontos, Erhalt und Anwendung der Zugangsdaten für registrierte Nutzer*innen
3.1 Nach erfolgreicher Registrierung und der Bestätigung der AGBs wird für den/die Nutzer*in ein persönliches Kundenkonto eingerichtet.
3.2 Nach Einrichtung des persönlichen Kundenkontos erhält der/die Nutzer*in eine E-Mail. Der darin enthaltene Link muss bestätigt werden. Nach der Bestätigung erfolgt die Anmeldung auf der Buchungsplattform mittels Eingabe der E-Mail Adresse und dem persönlichen Passwort. Die Buchung eines freien Pedelecs ist sofort möglich.
3.3 Mit den übermittelten Zugangsdaten kann sich der/die Nutzer*in ein Pedelec jederzeit auf der Website goettingen.bike-and-park.de über ein Buchungssystem reservieren. Für die Entnahme des Pedelecs an der gebuchten Verleihstation sendet das Buchungssystem dem/der Nutzer*in entsprechende Zugangscodes an die registrierte E-Mail-Adresse. Diese Zugangscodes müssen an der Bedieneinheit der gebuchten Verleihstation eingegeben werden, um das gebuchte Pedelec entnehmen zu können.
3.4 Das Stornieren bereits getätigter Buchungen ist nicht möglich.
3.5 Jede/r Nutzer*in kann nur über ein Kundenkonto verfügen. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
-
Abrechnung der Pedelec-Nutzung
4.1 Zur Abrechnung können Sie Ihre Kreditkarte oder das Bezahlsystem PayPal verwenden.
-
Datenschutz
5.1 Der/die Nutzer*in hat dafür Sorge zu tragen, dass seine persönlichen Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sind.
5.2 Die personengebundenen Daten des/r Nutzers*in werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert, verarbeitet und genutzt.
5.3 Der/die Vermieter*in ist berechtigt, an Ermittlungsbehörden angeforderte Daten des/r Nutzers*in, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, wenn die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens gegen den/die Nutzer*in nachweist.
Teil 2: Allgemeine Nutzungsbedingungen
-
Umfang des Nutzungsrechts und allgemeine Hinweise
1.1 Die Pedelecs sind für die Nutzung im Pendel-, Alltags- und Freizeitverkehr durch den/die Nutzer*in vorgesehen. Die Nutzung der Pedelecs ist auf das Gebiet des Landkreises Göttingen sowie der umliegenden Landkreise beschränkt.
1.2 Das Fahren mit den Pedelecs ist mit dem Risiko für Schäden an Sachen und Personen des/r Nutzers*in oder Dritter verbunden und kann eine mögliche Inanspruchnahme des/r Nutzers*in durch geschädigte Dritte zur Folge haben. Die Pedelecs verfügen über ein hohes Beschleunigungsvermögen. Die Unterstützung des Motors schaltet sich lediglich beim Treten der Pedale bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h ein. Achten Sie auf dieses Beschleunigungsvermögen und fahren Sie verantwortungsvoll.
-
Allgemeine Nutzungsregeln für Pedelecs
2.1 Das Pedelec buchen:
Für die Nutzung der Pedelecs muss eine über das Buchungssystem getätigte Buchung zwingend vorliegen. Spontane Buchungen direkt am Displayterminal der Pedelec-Verleihstation sind über Smartphone möglich.
2.2 Das Pedelec an der Verleihstation entnehmen:
Der/die Nutzer*in muss am Terminal der Verleihstation die übermittelten Zugangscodes (Aktivierungscode, Boxnummer und PIN) eingeben und den auf dem Display angezeigten Informationen folgen. In der Fahrradbox (geschlossene Verleihstation) bzw. im Ladekabelfach (offene Verleihstation) hängt der Schlüssel für das Bügelschloss. Mit dem Schlüssel kann der/die Nutzer*in das Pedelec. aufschließen.
Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, den Schlüssel samt Bügelschloss auf jeder Fahrt mitzuführen, um das Pedelec sicher abstellen zu können. Nach dem Rausziehen des Ladekabels vom Akku und Entnahme des Pedelecs, ist die Tür der Fahrradbox oder des Ladekabelfachs wieder zu schließen.
2.3 Das Pedelec nutzen:
Vor Fahrtbeginn hat sich der/die Nutzer*in zu vergewissern, dass das Pedelec im fahrtüchtigen Zustand ist und keine Mängel aufweist. Ist dies nicht der Fall, darf das Pedelec nicht genutzt werden. Der/die Nutzer*in muss den/r Vermieter*in umgehend über Art und Umfang des Problems informieren.
2.4 Das Pedelec an der Verleihstation abstellen:
Zum Ende der Buchungsdauer ist das Pedelec zur gebuchten Station zurückzubringen. Der/die Nutzer*in gibt am Terminal der Verleihstation die Boxnummer und PIN ein und folgt den am Display angezeigten Informationen. Im Falle der Fahrradbox (Standorte Friedland und Dransfeld) steckt der/die Nutzer*in das Ladekabel am Akku ein, schiebt das Pedelec auf der Einstellschiene in die Box hinein und hängt den Schlüssel des Schlosses an den dafür vorgesehenen Haken. Falls der/die Nutzer*in das Pedelec zu einer offenen Verleihstation (Standorte reiffenhausen und Imbsen) zurückbringt, schließt er/sie das Pedelec mit dem Bügelschloss in der Station an und hängt den Schlüssel im Ladekabelfach an den dafür vorgesehenen Haken.
2.5 Für das Fahren mit dem Pedelec empfiehlt der/die Vermieter*in einen Fahrrad-Schutzhelm zu tragen.
-
Besondere Nutzungsregeln für Pedelecs
Es wird ausdrücklich auf die Geltung folgender Verhaltensregeln hingewiesen:
3.1 Für das Fahren mit den Pedelecs gilt die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland - StVO - vom 06.03.2013 in Kraft getreten am 01.04.2013 (BGBl. I S. 367) - in der jeweils geltenden Fassung.
3.2 Unter der Wirkung von Alkohol oder eines anderen berauschenden Mittels im Sinne der Anlage zu § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) - in der jeweils geltenden Fassung - stehende Nutzer*innen sind von der Nutzung der Pedelecs ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt unabhängig von der im Körper vorhandenen Alkoholmenge bzw. der Menge der im Körper vorhandenen anderen berauschenden Mittel. Aus anderen Gründen im allgemeinen Straßenverkehr als fahruntüchtig oder nicht geeignet geltende Nutzer*innen sind von der Nutzung der Pedelecs ebenfalls ausgeschlossen.
3.3 Die Geschwindigkeit ist den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften des Pedelecs anzupassen. Auf ständige Bremsbereitschaft ist zu achten (vgl. auch § 3 StVO). Insbesondere in Kurven und auf nassen Straßen oder anderen rutschigen Untergründen ist besonders langsam zu fahren.
3.4 Das Pedelec darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.
-
Ordnungsgemäßer Zustand der Pedelecs
4.1 Der/die Vermieter*in wird die Pedelecs in einem verkehrstüchtigen Zustand halten.
4.2 Vor Antritt der Fahrt hat sich der/die Nutzer*in mit den Hauptfunktionen/-baugruppen der Pedelecs, insbesondere Bremsen, Display, Schaltung, Sattelschnellspanner und Ständer, vertraut zu machen. Jede/r Nutzer *in ist verpflichtet, die «Kurzanleitung Pedelec und Verleihstation» (Anlage dieser AGB) vollständig zu lesen, zu bestätigen und während der Fahrt mitzuführen.
4.3 Während der Morgen- bzw. Abenddämmerung, in der Nacht sowie entsprechend der Erfordernissen der Verhältnisse, ist der/die Nutzer*in verpflichtet, die Frontscheinwerfer und Rückleuchte während der Fahrt einzuschalten.
4.4 Bei Zweifeln an oder Problemen mit der Funktionstüchtigkeit eines Pedelecs hat der/die Nutzer*in die Fahrt sofort ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen abzubrechen. Der/die Nutzer*in muss dann absteigen, das Pedelec vorsichtig und in Fahrtrichtung schieben und unverzüglich die nächste Möglichkeit eines gefahrlosen Verlassens der Straße nutzen. Er hat den Sachverhalt unverzüglich dem/r Vermieter*in mitzuteilen.
4.5 Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel oder eine Beschädigung an dem Pedelec vor oder werden diese während der Nutzung offensichtlich, hat der/die Nutzer*in auch dies unverzüglich dem/r Vermieter*in mitzuteilen.
4.6 Im Falle, dass das Pedelec nicht mehr bewegt werden kann und der/die Vermieter*in nicht zu erreichen ist, muss der/die Nutzer*in das Pedelec an einem mit dem Boden fest verbundenen Gegenstand anschließen und den Schlüssel sicher verwahren. Teilen Sie dem Vermieter die Position des Pedelecs unverzüglich mit und vereinbaren Sie eine zeitnahe Schlüsselübergabe.
-
Berechnung der Nutzungszeit, Parken und Abstellen der Pedelecs
5.1 Die Dauer der Leihe ist auf die unterschiedlichen Mietzeiten begrenzt. Sie haben die Möglichkeit, ab 12 Stunden vor Ende der Leihe Ihre Laufzeit zu verlängern. Dies kann wie folgt durchgeführt werden:
- Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten unter "Meine B+R Box" im Menü
- Auswahl des Feldes "Meine Buchungen verwalten"
- In der rechten Spalte unter Buchungsstatus erscheint das Feld "verlängern" (sofern sie kurz vor dem Laufzeitende sind), wählen Sie dieses aus und folgen dem bekannten Buchungsprozesses.
- Die Funktion wird 12 Stunden vor Ablauf freigeschaltet.
- Nach dem Verlängern erhalten Sie einen neuen Aktivierungscode und Pin mit längerer Laufzeit.
- Nachdem Sie die neuen Daten an der Anlage vor Ort eingegeben haben, besitzen Ihre alten Daten keine Gültigkeit mehr.
Die Nutzungszeit beginnt entsprechend der Reservierung über das Buchungssystem. Die Nutzungszeit endet mit dem ordnungsgemäßen Einstellen des Pedelecs in die zugewiesene Pedelec-Abstellbox bzw. Abstellplatz, gemäß Teil 2 Ziffer 2.4 Erst wenn die Anzeige auf dem Terminaldisplay den Abschluss des Rückgabevorgangs anzeigt, ist die Nutzung der geschlossenen Verleihstation ordnungsgemäß beendet.
5.2 Der/die Nutzer*in hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht behindert werden. Das Pedelec darf nur verkehrssicher geparkt und abgestellt werden. Das Parken oder Abstellen ist untersagt an:
- Bäumen und Verkehrsampeln,
- Parkuhren und Parkscheinautomaten,
- auf Gehwegen, wenn weniger als 1,50 Meter Durchgangsbreite verbleibt,
- sowie vor und an Einsatzfahrzeugen.
5.3 Zur Vermeidung von Fremdnutzung und Diebstahl hat der/die Nutzer*in das Pedelec mit dem ausgegebenen Bügelschloss an einem fest mit dem Boden verbundenen Gegenstand anzuschließen – auch, wenn das Pedelec nur vorübergehend geparkt oder abgestellt wird. Das Bügelschloss ist mitzuführen. Der Schlüssel für das Bügelschloss befindet sich in der Fahrradbox (bei geschlossenen Abstellplätzen in Dransfeld und Friedland) bzw. in dem Ladekabelfach (bei offenen Abstellplätzen in Reiffenhausen und Imbsen). Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich dem/r Vermieter*in zu melden.
-
Unerlaubte Nutzung
6.1 Die Pedelecs dürfen nicht benutzt werden:
zur Begehung von Straftaten,
unter Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln,
unter Einfluss von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten,
zur Überlassung an Dritte (z.B. Weitervermietung),
zum Weitertransport mit Pkw, Lkw oder anderen Fahrzeugen,
zur Beförderung von Beifahrern, insbesondere von Kleinkindern,
zur Teilnahme an Fahrrad-Wettrennen oder Fahrradtests sowie an politischen Veranstaltungen,
für den Transport leicht entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe, sowie
zur Anbringung oder Auslage von Werbung auf oder an den Pedelecs
Gleiches gilt für die Pedelec-Abstellboxen in den Stationen.
6.2 Dem/der Nutzer*in der Pedelecs ist es untersagt:
den Fahrradkorb unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die zulässige Last von 10 kg zu überschreiten. Der/die Nutzer*in hat sich zudem beim Transport von Gegenständen im Korb von deren ordnungsgemäßen Sicherung zu überzeugen,
die zulässige Gesamtlast von 140 kg des Pedelecs zu überschreiten,
vom Schlüssel des Bügelschlosses Duplikate anfertigen zu lassen, sowie
Umbauten oder sonstige Eingriffe an den Pedelecs vorzunehmen.
6.3 Bei unberechtigter Nutzung der Pedelecs ist der/die Vermieter*in jederzeit berechtigt, das Kundenkonto zu sperren und die weitere Nutzung zu untersagen.
-
Haftung, Versicherung und Verhalten bei Unfällen
7.1 Die Nutzung der Pedelecs erfolgt auf eigenes Risiko des/der Nutzers*in. Der/die Vermieter*in empfiehlt, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
7.2 Den Diebstahl eines Pedelecs oder Fälle von Vandalismus am Pedelec sind unverzüglich einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden und zur Anzeige zu bringen. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen dem/r Vermieter*in mitzuteilen. Die Pedelecs sind bei der Polizei mit Rahmennummer registriert.
7.3 Bei Unfällen, bei denen auch andere Personen oder fremde Sachen beteiligt sind, ist der/die Nutzer*in verpflichtet, unverzüglich eine zuständige Polizeidienststelle zu verständigen. Der polizeiliche Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen*innen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
7.4 Bei einem Unfall sowie im Falle des Diebstahls oder Vandalismus hat der/die Nutzer*in dem/r Vermieter*in unverzüglich zu benachrichtigen sowie die Pflicht zur Mitwirkung bei der Ermittlung der Schadensursache. Der/die Nutzer*in hat sich mit dem/r Vermieter*in über die Übergabe des Fahrradschlüssels zu verständigen.
7.5 Der/die Nutzer*in haftet für Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Pedelecs während der Nutzungszeit bis zu einem Höchstbetrag von 250 EUR. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der/die Nutzer*in die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Bei Verlust des Bügelschloss-Schlüssels haftet der/die Nutzer*in in Höhe von maximal 50 EUR. Der/die Nutzer*in haftet für alle Kosten oder Schäden, die dem/r Vermieter*in aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorgenannten Ziffern aufgeführten Mitwirkungspflichten entstehen. Dem/r Nutzer*in bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.
7.6 Der/die Vermieter*in haftet gegenüber dem/r Nutzer*in für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet der/die Vermieter*in gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vertragstypische, d.h. vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung des/r Vermieters*in ausgeschlossen.
7.7 Eine Haftung des/r Vermieters*in entfällt im Fall unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Pedelecs bzw. der Abstellplätzen. In diesem Fall ist die Haftung des/r Vermieters*in für Schäden an den mit dem Pedelec transportierten Gegenständen ebenfalls ausgeschlossen. Der/die Vermieter*in haftet nicht für den Ausfall reservierter Pedelec-Fahrten, deren Ursachen es nicht zu vertreten hat.
-
Fundsachen
8.1 Fundsachen, die der/die Nutzer*in in bzw. an Pedelec-Abstellplätzen oder am Pedelec selbst findet, sind unverzüglich dem/r Vermieter*in zu übergeben.
8.2 Diese Fundsachen werden durch das Büro des/r Vermieters*in zurückgegeben. Für verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Die sofortige Rückgabe an den/die Verlierer*in ist zulässig, wenn er/sie sich zweifelsfrei als Verlierer*in ausweisen kann. Der Empfang der Fundsache ist schriftlich zu bestätigen.
-
Pflichtverletzung
9.1 Bei Missachtung der AGB durch den/die Nutzer*in oder die Verletzung von Gesetzen im Zusammenhang der Nutzung von Pedelecs ist der/die Vermieter*in zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos sowie zum Ausschluss des/r Nutzers*in vom Pedelec-Verleihsystem berechtigt.